Diese Seite bietet allgemeine Informationen zur drohenden Fehlgeburt (Verdacht): typische Beschwerden, mögliche Untersuchungen und Hinweise, an welchen Facharzt Sie sich wenden sollten. Die Inhalte ersetzen keine ärztliche Diagnose oder individuelle Beratung. Bei starker Blutung, starken Bauchschmerzen, Ohnmacht oder hohem Fieber suchen Sie bitte sofort die Notaufnahme auf.
Was versteht man unter einer drohenden Fehlgeburt?
Als drohende Fehlgeburt bezeichnet man Blutungen oder Unterleibskrämpfe in den ersten 20 Schwangerschaftswochen. Es kann weiterhin ein fetaler Herzschlag nachweisbar sein oder nicht; die Situation erfordert eine klinische Beurteilung und bildgebende Verfahren. Der Begriff allein sagt nicht voraus, ob die Schwangerschaft fortbesteht.
Beschwerden und Warnzeichen
Häufige Beschwerden sind Schmierblutungen, sichtbare Blutungen und krampfartige Schmerzen im Unterbauch. Warnzeichen, die eine sofortige Untersuchung erfordern, sind: sehr starke Blutung (Binde wird schnell durchtränkt), heftige Bauchschmerzen, Ohnmachtsgefühle oder starker Schwindel sowie hohes Fieber. In diesen Fällen bitte die Notfallaufnahme aufsuchen.
Diagnostik: übliche Untersuchungen
Zur Abklärung dienen vor allem die transvaginale Sonografie, serielle hCG-Bestimmungen und ggf. Blutuntersuchungen. Die Sonografie zeigt, ob die Schwangerschaft intrauterin liegt, ob ein Herzschlag vorhanden ist und wie alt die Schwangerschaft ist. Ihr behandelnder Arzt plant je nach Befund weitere Kontrollen oder Wiederholungsuntersuchungen.
Risikofaktoren und Hinweise zur Vorsorge
Erhöhte Risiken können bestehen bei höherem mütterlichem Alter, früheren Fehlgeburten oder ungeklärten chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen). Rauchen und Alkoholkonsum können das Risiko ebenfalls beeinflussen. Frühe Schwangerschaftskontrollen und das Befolgen ärztlicher Empfehlungen sind wichtig für das Risikomanagement.
Wohin wenden und wie erfolgt die Nachsorge?
Die Erstvorstellung kann beim Hausarzt oder in der Notaufnahme erfolgen; oft folgt eine Überweisung an die Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Nachsorge umfasst Ultraschallkontrollen, Laboruntersuchungen und abgestimmte Folgeuntersuchungen. Ihr Gynäkologe erklärt die empfohlene Kontrolle und weitere Schritte.