Geschmacksverlust ist die Verminderung oder der Verlust der Fähigkeit, Geschmäcker wahrzunehmen. Er kann vorübergehend oder anhaltend sein, je nach Ursache. Diese Informationen sind allgemein; für eine individuelle Beurteilung wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Bei plötzlichen schweren Symptomen suchen Sie umgehend Notfallversorgung auf.
Wie entsteht Geschmacksverlust?
Geschmack entsteht durch Geschmackspapillen auf der Zunge in Wechselwirkung mit dem Geruchssinn. Man unterscheidet vollständigen Verlust (Ageusie), partielle Minderung (Hypogeusie) und Fehlwahrnehmungen (Dysgeusie). Störungen können von der Mundhöhle, den Nasengängen oder den Nervenbahnen ausgehen.
Häufige Ursachen
Zu den häufigsten Ursachen zählen Infektionen der oberen Atemwege (viral oder bakteriell), Nasennebenhöhlenentzündungen, COVID-19, Nebenwirkungen von Medikamenten, Alterungsprozesse, Rauchen, Zahn- oder Mundprobleme, Schädel-Hirn-Traumen und systemische Erkrankungen. Auch Therapien wie Strahlentherapie oder Chemotherapie können den Geschmack beeinträchtigen.
Diagnostik und beteiligte Fachrichtungen
Die Erstuntersuchung erfolgt oft durch den Hausarzt oder die HNO-Ärztin/den HNO-Arzt. Gegebenenfalls folgen Tests für Geruchs- und Geschmackssinn, Laboruntersuchungen oder Bildgebung; je nach Befund sind Überweisungen an Neurologie, Infektiologie, Endokrinologie oder Zahnmedizin möglich.
Wann ist sofortige ärztliche Abklärung nötig?
Alleiniger Geschmacksverlust ist meist nicht sofort lebensbedrohlich. Suchen Sie jedoch unverzüglich ärztliche Hilfe, wenn zusätzlich plötzlich auftretende neurologische Ausfälle (z. B. Lähmungen, Sprachstörungen), Atemnot, hohes Fieber mit starkem Allgemeinzustand oder ein kürzliches Schädel-Hirn-Trauma auftreten.